Kaum haben wir die Meldung des Bundesamtes für Statistik verdaut, dass über 43 Prozent der Sozialhilfe-Betrüger Bezüger Ausländer sind, schockt ein weiterer Skandal aus dem Selbstbedienungsladen Sozialdepartement der Stadt Zürich den ehrlichen Schweizerbürger. Da wird einem 39-jährigen Libanesen, der mit seiner fünfköpfigen Familie seit Mai 2004 eine 3 1/2-Zimmer-Wohnung bewohnt, durch die Sozialdienste der Stadt Zürich der monatliche Mietzins von CHF 1′800.00 bezahlt. Ob der Libanese den Mietzins auch dem Vermieter weiterleitet interessiert das Sozialdepartement nicht. So wartet in diesem Fall der geprellte Vermieter auf mittlererweile 4 Mietzinse (CHF 7′200.00).
Mit fadenscheinigen Ausreden (angeblich fehlendes Kellerabteil) weigert sich der Libanese die Mietzinszahlungen vom Sozialamt dem Vermieter zu überweisen. Zurecht fragen auch wir uns, wieso der Mietzins vom Sozialamt nicht direkt dem geprellten Vermieter überwiesen wird? Antwort der arroganten Sozialdienste:
Wir gehen grundsätzlich von mündigen und handlungsfähigen Sozialhilfebezügern aus. Wenn jemand die Miete nicht zahle, sei das primär ein Problem zwischen Vermieter und Mieter. Das Sozialdepartement zahle die Mieten nur dann direkt an den Vermieter, wenn es sich beispielsweise um drogensüchtige oder psychisch kranke Klienten handle. «Eine Zahlung an den Vermieter wäre ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klienten.»
Weiter interessiert es die Sozialbehörde auch nicht, dass der genannte Sozialhilfe-Empfänger ein Auto sein eigen nennen kann. Man gönnt sich ja sonst nichts als Sozialhilfe-Betrüger Empfänger.
Inzwischen hat der Liegenschaftsverwalter dem Libanesen ausserterminlich auf Ende April gekündigt. Als Grund wird neben den ausstehenden Mieten auch eine Morddrohung genannt. Gegen den Libanesen ist bei der Stadtpolizei Anzeige erstattet worden.
Durch die Sozialdienste Zürich unter der Leitung der Grünen Stadträtin Monika Stocker werden Steuergelder hemmungslos auch an ausländische Sozialschmarotzer verteilt!
Sicher werden auch in anderen Kantonen Sozialhilfe-Empfänger ähnlich grosszügig bedient.




17:06 am 25. Mai 2006 | Antworten 1
[...] Ein Benutzer mit Namen “Martin” schreibt am 25.05.2006 um 13.29 folgenden Kommentar zu diesem Artikel: Wieviel inländische Sozialschmarotzer gibt es? Sicherlich x-mal soviel wie “ausländische” / Warum hetzt die FPS also nur gegen Ausländer? [...]
17:57 am 25. Mai 2006 | Antworten 2
@sandro – ignoranz.ch
Wieso zitieren Sie unsere “Comment-Policy” nicht komplett, wo geschrieben steht, dass gelöscht wird, wer dauerhaft falsche Email-Adressen angibt, also für Rückfragen nicht zu erreichen ist.
Dieser von Ihnen zitierte Martin (*Feigling) kommentiert im FPS Weblog schon seit geraumer Zeit mit *falschen Email-Adressen und landet deshalb wie andere widerwärtige Blogsphere-Trollen im Trollkäfig.
Diskussionsbeiträge – gerade auch kritische – die der “Comment-Policy” entsprechen, werden nie zensiert!
16:33 am 28. Mai 2006 | Antworten 3
Aha, ein Selbstbedienungsladen sei das Sozialamt Zürich also. Wenn sie dies so gut wissen, können sie mir bestimmt ebenfalls sagen, was ich tun muss, wenn ich möglichst rasch Geld von diesem Amt haben möchte ? Wo muss ich mich melden ? Reicht ein Halbtax Abo als Ausweiss ? Welche zusätzlichen Unterlagen werden wohl verlangt ? Wie wird überhaupt berechnet, wie viel ich kriege ? Und wie lange muss ich mich wohl in diesem Amt aufhalten ? Oder kommen die gleich mit dem Geld zu mir ?
13:54 am 29. Mai 2006 | Antworten 4
@Hans Zürcher
Sie fragen, wie man möglichst schnell an die Kohle vom Sozialamt kommt. Wechseln Sie Vor- und Nachnamen in einen vorzugsweise fremdländischen Namen. Das Halbtax-Abo wird vermutlich nicht als Ausweiskarte anerkannt. Besser Sie bringen Ihren Führerschein und Fahrzeugausweis mit. Weitere Unterlagen braucht es kaum. Die Höhe der Auszahlung von Sozialhilfe hängt nur von Ihren Angaben ab, also möglichst teure Wohnung, möglichst teures Auto, Plasmafernsehgerät in HDTV Qualität, Notebook in Luxusausführung, Handy- und Telefoncarrier-Verträge (Sie müssen schliesslich immer erreichbar sein), etc.
Ein Versuch, Sozialhilfe per Mail anzufordern (das Luxusnotebook haben Sie ja angegeben) lohnt sich sicher. Sie möchten ja Ihre kostbare Zeit nicht in der Amtsstube vertrödeln. Für die pünktliche monatliche Überweisung braucht das Sozialamt unbedingt die Angaben Ihrer Bankverbindung.
16:15 am 29. Mai 2006 | Antworten 5
Ich finde diese Kommentare ungerecht. Ok, vielleicht gibt es ein paar auslaendische Betrueger, aber ich bin mir sicher, dass die Schweizer schlimmer sind. Man sollte keine Einzelfaelle nennen. Deswegen wird dieses Land als auslaenderfeindlich bezeichnet. In der Schweiz gibt es einen groessere Anteil an Auslaender, vielleicht deswegen sind ihre “statistiken” so hoch, oder?
17:39 am 29. Mai 2006 | Antworten 6
@ Willi Frommenwiler
Nun, ich hoffe sie outen sich nicht zu sehr als Scharfmacher, der von der eigentlichen Materie keine Ahnung hat. Immerhin sind sie ja hier so was wie Webmaster ?
Zu ihrer Information: Das Sozialamt zu Zürich will folgende Dokumente: Sämtliche Kontoabrechnungen der Bank und Post der letzten sechs Monate – komplett versteht sich.
Sämtliche Unterlagen aller involvierter anderen Ämter (z.B. RAV, Vormundschaftsbehörde etc.) der letzten sechs Monate. Grundlage für die Anspruchsberechnung sind die Richtlinien der SKOS oder darunter: http://www.skos.ch/deutsch/sko.....index.html (mir ist keine Behörde bekannt, die wesentlich mehr zahlt).
Wenn sie eine teure Weinsammlung, Plasma Fernseher, teures Auto etc besitzen dürfen sie getrost damit rechnen diese Dinge weggeben zu müssen.
Sie empfehlen mir, meinen Namen zu ändern – es gibt Orte wo dies problemlos möglich ist, zum Beispiel aufgrund der Tradition in Schottland oder Irrland (noch jedenfalls – Einführung neuer Personalausweise steht bevor). Da können sie innert einer Viertelstunde ihren Namen von Franz Meier auf Ogulu Kovacevic ändern. Dummerweise hat die Schweiz eines der restriktivsten Namensänderungsverfahren überhaupt. Die Fälle in denen dies gelungen ist, sind sehr selten. Wollen sie vom Sozialamt mehr als einen schmissigen Prospekt einer Beratungsstelle, siehe unten.
Führerausweis oder ähnliches reicht nicht. Ihre Personalien werden beim Meldeamt abgeklärt – es lohnt sich also einen legalen Aufenthaltsstatus zu besitzen, ansonsten wird man sie höfflich bitten, Platz zu nehmen und auf die zuständige Sachbearbeiterin zu warten – nur, dass dann statt der Sachbearbeiterin zwei sportliche junge Herren erscheinen und ihnen Handschellen anlegen (in jedem Fall, der Transport von ungefesselten Personen durch die Polizei ist in Zürich durch das Polizeireglement verboten) sie finden sich dann in einer Zelle wieder und müssen sich für mindestens zwei Monate keine Gedanken mehr über Sozialhilfe oder ähnliches machen – ohne legalen Aufenthaltsstatus gelten sie als Illegal und durchlaufen sämtliche Instanzen – auch wenn sie einen Asylantrag stellen. Das Essen wird serviert, allerdings können sie nur gerade zwischen vegetarisch oder nicht vegetarisch wählen (kein anderes Fleisch für Muslime). Auch wenn sie die Haftbedingungen als viel zu angenehm kritisieren – in Zürich findet die Ausschaffungshaft im Flughafengefängnis statt und dies steht ungefähr 50 Meter neben der Piste in Kloten, Lärm und Abgase gibt’s da reichlich.
Es gibt Mindest-Fristen in denen sie in der Stadt Zürich wohnhaft sein müssen. Alle diejenigen, die frohen Mutes vor zwei Wochen nach Zürich gezogen sind und sich jetzt beim Sozialamt melden haben Pech gehabt und kriegen gar nichts. Dies ist übrigens immer so. Ziehen sie mal aus dem Kanton Solothurn nach Zürich und besuchen sie eine Schule, die vom Kanton Solothurn nicht bezahlt wird: In diesem Fall müssen sie 3 Jahre in Zürich wohnhaft sein, damit der Kanton Zürich zahlt. Sie müssen persönlich beim Sozialamt antraben. Sie können zwar ein e-Mail senden, was zurück kommt ist aber in jedem Fall dasselbe: Eine Liste mit den Öffnungszeiten der “Intakes” und der Orte wo sich diese befinden (es gibt mehrere). Dann werden sie einer Fallberaterin oder einem Berater zugeteilt und müssen diesem schildern warum sie eigentlich das Gefühl haben, sie hätten Anspruch auf Sozialleistungen. Es gibt beim ersten Besuch auf dem Sozialamt gar nichts, keinen Rappen. Zuerst werden all ihre Unterlagen beleuchtet und dies dauert – wenn sie ankommen und sagen, sie hätten Hunger, wird man ihnen bestenfalls die Adresse von Pfarrer Sieber angeben, das wars dann aber. Ausserdem unterschreiben sie einen mehrseitigen Fragebogen. Da steht auch drauf was bei mangelnder Kooperation droht. Es ist mir ein Rätsel, wie die Freiheitspartei zum Schluss kommen kann, das Sozialamt sei ein Selbstbedienungsladen. Der Präsident der Gemeinderatskommission, die das Sozialamt überwacht, ist ein gewisser Mauro Tuena, ein SVPler der nicht im Verdacht steht, die Leute mit Sozialhilfe überhäufen zu wollen – im Gegenteil. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die SVP Zürich die zuständige Staaträtin am liebsten schon lange los wäre, da diese eher in der linken Hälfte des politischen Spektrums agiert. Angesichts ihrer reisserischen Meldungen wird man den Verdacht nicht los, dass sie erstens bei der SVP abschreiben (Meldung über Schengen, Personenfreizügigkeit) und zweitens sich bemühen die SVP rechts zu überhohlen. Nun ist es so, dass auch die SVP zunehmend Mühe bekundet, neue Wählerschichten zu erschliessen. Woran das wohl liegen wird ? Viel Versprechen, wenig bewirken vielleicht ? Die Regierung und die Behörden als einen Haufen von durchtriebenen Lügnern darzustellen reicht langfristig nie. Falls sie dies nicht glauben, empfehle ich ihnen einen Blick in die eigene Geschichte…
18:01 am 29. Mai 2006 | Antworten 7
@Hans Zürcher
Eine provokative Frage Ihrerseits verdient eine provokative Antwort meinerseits.
Über die Nachteile von Schengen und der Personenfreizügigkeit hat die Freiheits-Partei schon während des Wahlkampfes eigenständig und ausführlich auf ihren Webseiten berichtet. Wir brauchen dazu keine SVP Argumente!
16:48 am 2. November 2007 | Antworten 8
Wenn’s ungemütlich wird und vertuscht werden soll, reagieren Grüne so: Monika Stocker stellt Angestellte frei