Die Blaue-Zone ist, wie jeder Automobilist weiss, nicht etwa eine Zone in der die 0,5 Promille Regelung nicht gilt, sondern eine Zone mit beschränkter Parkzeit und wehe man überschreitet die Parkzeit um eine Minute! Die Wahrscheinlichkeit dass eine mehr oder meistens weniger hübsche Politesse von der Securitate, sorry, Securitas zur Stelle ist, ist fast so sicher wie das Amen in der Kirche. Schliesslich ist das verteilen von Parkbussen für die Privatfirma Securitas, die gewinnorientiert arbeitet, ein Bombengeschäft.
Für leidgeplagte Automobilisten die die Nase voll haben von dieser Abzockerei, bietet die Firma Dotoni (www.dotoni.ch) eine Lösung an, in Form. einer Parkscheibe mit Uhrwerk. Mit anderen Worten eine Parkscheibe die sich automatisch nachstellt (ausser man stellt den Hebel auf Stopp, was nur Dumme machen).
Ich finde diese Magische Parkscheibe eine absolut geniale Idee, zumal sie nur 25FR kostet.
Im Namen der Freiheits-Partei rufe ich alle Automobilisten dazu auf diese Parkscheibe zu kaufen, bevor die Sesselfurzer im Bundeshaus auf die Idee kommen diese geniale Erfindung zu verbieten!




22:50 am 8. August 2006 | Antworten 1
Ich habe diese Scheibe schon länger (Bestellt über einen deutschen Versandhändler). Ich hatte damit bislang noch keine Probleme (gebraucht vor allem in Bern und Biel). Parkiere aber auch sehr selten an Orten mit blauer Zone.
Ein Problem darstellen dürften vor allem wiederholte Kontrollen (Markierung mit Kreide am Rad), was dann zu einer Busse von 40 Franken führt auch wenn die Scheibe die korrekte Zeit anzeigt. Und scheinbar wird handhaben es auch nicht alle Kantone oder Städte gleich mit dieser Art von Parkscheibe. Wie auf dotoni.ch bei den Presseberichten zu lesen ist (Bericht aus der Berner Zeitung BZ).
Aber grundsätzlich finde ich diese Idee gut, da es leider immer mehr blaue Zonen gibt (ganze Strassenzüge mit weissen Parkfeldern werden mit dieser blau-Seuche, veranlasst von rot-grün belegt)
22:21 am 14. September 2006 | Antworten 2
Sehr geehrter Herr Lohri
Geht’s eigentlich noch, die Herren von Bern als Sesselfurzer zu bezeichnen?
Das lasse ich mir nicht bieten, dass Sie meinen Namen gleichzeitig mit dem der Herren aus der Berner Ochsenscheune gleichsetzen.
Ich verlange von Ihnen eine hochoffizielle Entschuldigung.
Mit den Besten Grüssen
Ihr Sesselfurzer
23:02 am 14. September 2006 | Antworten 3
Selbstverständlich entschuldige ich mich!!!!!
12:45 am 29. Mai 2007 | Antworten 4
Elektronische Parkscheibe nicht unzulässig
Unter diesem Titel hat heute die NZZ Online ein Urteil des Bundesgerichtes vom Mai 2007 veröffentlicht:
Nun kann ich also meine elektronische Parkuhr mit gutem Gewissen einsetzen.
18:06 am 30. Mai 2007 | Antworten 5
nein, wenn sie bescheissen, willi, nicht. das ist und bleibt illegal.
herr lohri, rufen sie hier nicht gerade zu illegalen handlungen auf, wollen aber menschen, die ein bisschen was rumwerfen, mit scharfer munition beschiessen lassen, oder war das einer ihrer kollegen?
herr lohri, waren nicht sie das, der sich aufgeregt hat, dass herr leuenberger (für mich als parteigenosse immernoch moritz) in seinem blog mit “du” angesprochen wird, aber sie nennen ihn und konsorten einfach mal sesselfurzer?
widersprüche, widersprüche, widersprüche.
hier mal was zum nachdenken:
die paradoxe freiheitspartei – paradoxon!!
22:13 am 30. Mai 2007 | Antworten 6
„Ein bisschen was rumwerfen“ nennt man das also in Ihren Kreisen! Na ja, im Vergleich dazu ist der Besitz einer Magischn Parkscheibe ja hochgradig Kriminell, nicht war?
23:46 am 30. Mai 2007 | Antworten 7
Guten Abend Allerseits,
Es ist mal wieder an der Zeit einige Dinge, juristisch wie auch logisch, an den richtigen Platz zu stellen.
1. Automatische Parkscheiben:
In der Regel haben diese netten Spielzeuge (einige mögen sie auch als legitimen Gegenstand im (notwehrfähigen…?!) Kampf gegen die Abzockermentalität einiger Städte betrachten) hinten ein “Chnöpfli”, mit denen sich diese Scheiben abstellen, d.h. die “Uhrfunktion” (die diese “Notwehr” erst ermöglicht
) unterbrechen lassen. Wenn also die Scheibe auf “Aus” gestellt ist, ist es theoretisch nicht verboten diese zu benützen.
Aber: Die Securitas sind ja nicht dumm…Ich hatte auch mal so ein Ding und… naja, sagen wir es einmal so:
Ich konnte mich dank juristischer Kenntnisse und einer netten weiblichen Stadtpolizistin rauswursteln. Mein Tipp: Let it be…sonst wirds teuer!
@ Domi:
“nein, wenn sie bescheissen, willi, nicht. das ist und bleibt illegal.”
Kommentar: Ich freue ich sehen zu dürfen, wie Sie Sich für Recht und Gesetz einsetzen. Deshalb bin ich sicher, dass Sie sämtliche Anliegen, die darauf abzielen, kriminelle Ausländer so rasch als nur irgendwie möglich in ihre Länder abzuschieben, mit voller Kraft unterstützen werden.
“herr lohri, rufen sie hier nicht gerade zu illegalen handlungen auf, wollen aber menschen, die ein bisschen was rumwerfen, mit scharfer munition beschiessen lassen, oder war das einer ihrer kollegen?”
Kommentar: Ja, das ist natüüüüüüürlich die gleiche Liga: Herr Lohri spricht davon (im schlimmsten Fall!!) ein “Luusbuebetrickli” anzuwenden und Sie legitimieren quasi extreme Gewalttäter als Leute, die “ein bisschen was rumwerfen”. Sie leiden eindeutig an verzerrter Wahrnehmung! Ich kenne Polizisten, die von diesen Leuten, die “ein bisschen was rumwerfen” (Pflastersteine, Molotow-Cochtail, Flaschen etc.) erheblich verletzt worden sind, vom Sachschaden gar nicht erst zu reden!!!
Ich stelle Ihnen konkret eine Frage: Sind sie bereit, von solchen Leuten “die ein bisschen was rumwerfen” so ein “bischen etwas” an den Kopf zu kassieren…?
Zur Erinnerung: So ein “bisschen was rumwerfen” kann Menschen schwer verletzen oder gar töten. Ich denke nicht, dass so eine Parkscheibe in die gleiche Deliktkategorie fällt!
(Parkscheibe= in casu extremis Urkundenfälschung
“bisschen was rumwerfen= in casu extremis Totschlag)