(Wir haben ein zahnloses Betäubungsmittelgesetz)
Wer kennt dies nicht! In ihrer näheren Umgebung werden öfters Grünpflanzen auf Fenstersimsen und auf Balkon sichtbar. Gewächse die im Frühstadion einer Tomatenstaude gleichen und bei näherer Betrachtung sich als Cannabissträucher entpuppen.
Zugegeben: Cannabis ist in ihrer Art und Pracht eine schöne und dekorative Pflanze. Dies mag wohl der Grund sein, dass sich kaum jemand weitere Gedanken über diesen Umstand und ihre Verbreitung macht, zumal die meisten Laien den Unterschied nicht sofort erkennen.
Dennoch wage ich es zu bezweifeln, dass diese Pflanzen nur wegen ihrer Schönheit auf Balkonen und Fensterbrettern gezüchtet, gezogen und gehalten werden. Vielmehr sind solche Cannabis-Plantagen wichtige Drogenlieferanten für den Eigenbedarf oder den offenen Handel.
Da frag ich mich als recht (s) schaffender Bürger dieses Landes, wer schaut hier eigentlich zum Rechten? Wir haben doch ein Betäubungsmittelgesetz, welches den Drogenbesitz und Drogenhandel in dieser Form verbietet!
Dieses Gesetz wird offensichtlich von unseren Rechtsgelehrten und Ordnungshütern nur mit Samtpfoten befolgt. Bequemlichkeit und faule Kompromisse führen dazu, dass sich zunehmend illegale Hanfläden in unseren Einkaufsvierteln etablieren können und dabei mithelfen den Konsum von leichten Drogen zu fördern.
Es gibt mir zu denken, wenn die engere Nachbarschaft im Bereich von Hanfläden und Cannabis-Aufzuchtstätten in grösseren Wohnhäusern, wegen den penetrant süsslichen Geruchsimmissionen gar Amok läuft und von rechtlicher Seite kaum Unterstützung bekommt. Selbsthilfe ist daher angesagt. Ich rate allen Vermietern in den Mietverträgen vorsorglich ein Cannabis Pflanzenverbot anzumerken. Wie beim Grillierverbot auf Balkonen bietet sich damit eine gute Handhabe, dieses Übel erfolgreich zu bekämpfen.
Der Präsident der Freiheitspartei Biel
René Schlauri, Biel




12:55 am 25. August 2006 | Antworten 1
Sie nennen sich Freiheitspartei und wollen eine Pflanze, ein Geschenk der Natur, welche seit jahrtausenden vielseitig genutzt wird, verbieten??
verbieten wir besser die sogenannte Freiheitspartei, die richtet mehr Schaden an und ist absolut überflüssig
19:59 am 10. September 2006 | Antworten 2
Sehr geehrter Herr Blockwart Schlauri,
Zu Ihrer Information: der Anbau im kleinen Rahmen zum Eigenbedarf ist – laut neustem Bundesgerichtsurteil – NICHT MEHR strafbar! Ausserdem muss hier ein Vorsatz nachgewiesen werden – also zum Beispiel wenn das Material dann weiterverkauft wird. Die Weitergabe als Geschenk an volljährige Personen ist hingegen sogar laut gegenwärtigem BtMG NICHT strafbar.
Ich sehe ausserdem auch immer wieder Leute, die Engelstrompeten auf dem Balkon haben. Ob diese auch nur zur Dekoration angepflanzt werden? Da sollte sich unsere Polizei aber wirklich um andere Sachen – zum Beispiel echte Verbrecher – kümmern als jeder Staude nachzulaufen.
Ich bitte Sie daher, keine weiteren Halb- oder Unwahrheiten mehr in diesem Zusammenhang zu verbreiten. Lassen Sie uns lieber zusammen in unserem schönen Land leben – und des Nachbars Balkonpflanzen Pflanzen sein lassen.
Es lebe die freie Schweiz!
19:32 am 14. September 2006 | Antworten 3
Ohne weitere Worte zuhanden des Naturfreundes Martin S.Arbon und von Anonymus
Ganzer Auszug aus dem Internet:
(Anfang)
Mittwoch, 13.9.2006
LG Ravensburg
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4 S 127/01
Rechtsbereich/Normen: BGB
Einstellung in die Datenbank: 2002-02-14
Bearbeitet von: Julia Hinkelmann
Quelle: Mieter Zeitung DMB Februar 2002
Cannabis auf dem Balkon berechtigt den Vermieter zur Kündigung
Stellt die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung fest, dass Cannabispflanzen auf dem Balkon angepflanzt werden, kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen.
Das Gericht glaubte dem Mieter nicht, dass er Hobby-Gärtner sei und praktisch alles Grüne anpflanze. Nach Ansicht des Gerichts sei nicht nachvollziehbar warum der angebliche Hobby-Gärtner seinen Balkon mit 14 großen Töpfen vollstellte, in denen er jeweils dieselbe Pflanze züchtete. Er wusste genau was er züchtete und wozu er diese Pflanzen verwenden wollte.
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© 2004 WDR Köln
7.12.2004
(Ende)
Ihre Stellungnahme zeigt einmal mehr die Schwächen unserer Bundesjustitz auf?!